Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seminarschiff Fluxservice GmbH
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- Allgemeines – Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zur Durchführung von Veranstaltungen auf den durch die Seminarschiff Fluxservice GmbH betriebenen und angebotenen Schiffen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen durch uns.
- Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Andere oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
- Die Vertragspartner und Gäste haben sich an die „Schiffsordnung“ zu halten.
- Vertragsabschluss
- Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung unseres Angebotes durch den Kunden zustande. Zur Wirksamkeit bedürfen alle mündlichen Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden der schriftlichen Bestätigung durch uns. Unsere Angebote verstehen sich grundsätzlich freibleibend.
- Für die Durchführung von Buchungen gilt grundsätzlich eine Mindestteilnehmerzahl pro Schiff. Die jeweilige Mindestteilnehmerzahl bildet zugleich die Grundlage für die Berechnung der Kosten, unabhängig davon, ob die Zahl unterschritten wurde. Beachten Sie, dass die Preise bei höhere Teilnehmerzahl dementsprechend berechnet werden.
Schiff „Orca ten Broke“- mindestens 40 Personen
Schiff „John Franklin“:
- mindestens 15 Personen bei Buchungen ohne Catering
- mindestens 20 Personen bei Buchungen mit Catering
- Der Auftraggeber ist berechtigt, die Anzahl der vertraglich vereinbarten Teilnehmer bis spätestens 10 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung anzupassen. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um bis zu 10 % der ursprünglich vereinbarten Teilnehmerzahl ist kostenfrei möglich. Darüber hinausgehende Reduzierungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich und können zu einer Anpassung der vereinbarten Vergütung führen. (Eine Reduzierung der Catering Bestellung ist nur bis 10 Tagen vor der Veranstaltung möglich.)
- Berechnung Kinder und Jugendliche
- Kinder bis einschließlich 12 Jahre fahren kostenlos.
- Kinder/Jugendliche ab 13 Jahren bis einschließlich 16 Jahre zahlen 50% des Preises für Erwachsene
- Jugendliche ab 17 Jahren zahlen 100% des Preises für Erwachsene.
- Diese Reduzierungen beziehen sich auf die Schiffsmiete. Es wird vorausgesetzt, dass die jeweiligen Mindestteilnehmer als Vollzahler berechnet werden. Ausgenommen von dieser Regelung ist das Catering. Hier gelten die Bedingungen des jeweiligen Caterers.
- Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen
- Der Kunde ist verpflichtet sämtliche gebuchte und in Anspruch genommene Leistungen zu bezahlen. Dies gilt auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
- Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
- Stornierung durch den Kunden:
Der Kunde kann den Vertrag bis zu 100 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei stornieren. Bei einer späteren Stornierung sind wir berechtigt, eine Stornogebühr zu berechnen, deren Höhe sich nach dem bis zum Zeitpunkt der Stornierung bereits entstandenen Aufwand richtet und die den tatsächlichen Schaden abdeckt. Die Stornogebühr darf jedoch gemäß § 309 Nr. 5 BGB nicht unangemessen hoch sein und ist auf 50 % des vereinbarten Gesamtpreises begrenzt. Eine Stornogebühr entfällt, wenn der Kunde einen Ersatzteilnehmer stellt oder wir den gebuchten Termin anderweitig vergeben können.- Im Falle einer Stornierung durch den Kunden sind Schadensersatzansprüche des Unternehmens nur dann gegeben, wenn die Stornierung auf einem verschuldeten Verhalten des Kunden beruht. Eine Schadensersatzforderung ist nicht verschuldensunabhängig möglich.
- Bei einer unverschuldeten Stornierung durch den Kunden, wie z.B. aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, etc.), wird kein Schadensersatz geltend gemacht.
- Der Kunde darf diese Stornierungsregelung nicht missbräuchlich verwenden, insbesondere nicht, um unrechtmäßig Ansprüche gegen das Unternehmen geltend zu machen oder die Stornierung in einer Weise zu nutzen, die dem Unternehmen Schaden zufügt.
- Der Kunde haftet für alle Schäden, die er durch eine unzulässige Stornierung oder Missbrauch der Stornierungsregelungen verursacht. Eine Schadensersatzpflicht nach den allgemeinen Haftungsbestimmungen des BGB bleibt hiervon unberührt.
- Fristgerechte Stornierung:
Die Stornierung muss in schriftlicher Form (per E-Mail oder Post) erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei uns.
- Stornierung durch den Kunden:
- Rücktritt der Seminarschiff Fluxservice GmbH
- Stornierung durch die Seminarschiff Fluxservice GmbH:
Wir behalten uns vor, den Vertrag aus wichtigen Gründen (z. B. bei höherer Gewalt, Krankheit) zu stornieren. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich benachrichtigt und bereits gezahlte Beträge werden vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. - Die Seminarschiff Fluxservice GmbH hat das Recht ohne weitere Mahnung vom Vertrag zurückzutreten, wenn die gestellten Rechnungen nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt sind.
- Die Seminarschiff Fluxservice GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls Veranstaltungen gleich welcher Art unter falscher oder irreführender Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden. Bei berechtigtem Rücktritt durch uns entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
- Wird aufgrund von extremen Wetterverhältnissen, Wasserstraßen- oder Schleusensperrungen, Defekten am Schiff oder aus anderen von uns nicht zu vertretenden Umständen eine Fortsetzung der Fahrt auf der vereinbarten Route unmöglich, so kann die Fahrtroute geändert werden oder – falls dies nicht möglich ist – die Fahrt abgebrochen werden. Ein Schadenersatzanspruch des Kunden ist für solche Fälle ausgeschlossen.
- Wird aufgrund von höherer Gewalt oder aus anderen von uns nicht zu vertretenden Gründen der Einsatz des vereinbarten Schiffes unmöglich, behalten wir uns den Einsatz eines vergleichbaren anderen Schiffes vor. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz entsteht dadurch nicht.
- Ist die Durchführung einer Fahrt aufgrund von Wetterverhältnissen wie beispielsweise Sturm, Hoch- oder Niedrigwasser, Eisgang oder Wasserstraßensperrungen oder aus anderen nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht möglich, steht dem Kunden das still liegende Schiff für die Mietdauer an der nächstmöglichen geeigneten Anlegestelle zur Verfügung. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz entsteht dadurch nicht.
- Stornierung durch die Seminarschiff Fluxservice GmbH:
- Ein- und Ausstieg von Fahrgästen
- Für den Ein- und Ausstieg der Gäste sind jeweils 30 Minuten berücksichtigt.
- Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
- Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden auf dem Schiff. Wir übernehmen für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung.
- Behördliche Erlaubnisse und GEMA-Meldung
- Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse, Auflagen und Genehmigungen hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Er ist für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften verantwortlich.
- Musikalische Darbietungen sowie das öffentliche Abspielen von Bild- und Tonträgern an Bord müssen vom Kunden der GEMA, Bezirksdirektion Berlin, Keithstraße 7, 10787 Berlin rechtzeitig vor Fahrtantritt angemeldet werden. Die Seminarschiff Fluxservice GmbH ist verpflichtet, anmeldepflichtige Veranstaltungen an die GEMA zu melden. Dem Kunden obliegt die Zahlung der GEMA-Gebühren.
- Der Kunde stellt die Seminarschiff Fluxservice GmbH im Falle von Lärm- und Umweltbeeinträchtigungen von Ansprüchen Dritter, auch öffentlichen Dienststellen und Behörden frei.
- Haftung
- Wir haften für unsere Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit wenn eine Pflichtverletzung durch die Seminarschiff Fluxservice GmbH zu vertreten ist. Ebenso sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen. Einer Pflichtverletzung durch uns steht der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Mängel an unseren Leistungen oder Waren auftreten, werden wir bei Kenntnisnahme bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden abzuwenden bzw. gering zu halten. Der Kunde ist verpflichtet uns rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines Mangels, Schadens oder Störung hinzuweisen. Derartige Dinge müssen vom Kunden unmittelbar bei der Veranstaltung zur Prüfung gemeldet werden. Eine nachträgliche Mängelrüge durch den Kunden erkennen wir nicht an.
- Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Eltern bzw. den Begleitpersonen. Sie haben dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Kinder durch deren Verhalten an Bord und auf den Steganlagen nicht gefährdet ist.
- Sollten wir dem Kunden das Baden ermöglichen, so geschieht dies stets auf eigene Gefahr der jeweiligen Person. Der Kunde ist verpflichtet dies seinen Gästen, Mitarbeitern und sonstigen Personen mitzuteilen.
- Haftung des Kunden für Schäden
- Der Kunde haftet für alle Schäden am Schiff, an Einrichtung, Inventar und Steganlagen etc., die durch Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden.
- Schlussbestimmungen
- Mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder unserer Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen und Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Seminarschiff Fluxservice GmbH.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Seminarschiff Fluxservice GmbH. Das gleiche gilt, sofern der Kunde die Voraussetzungen des § 38 II ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt und wirksam ist.
- Allgemeines – Geltungsbereich
Seminarschiff Fluxservice GmbH, Stand 23. Februar 2026
